Rund 350 Personen zogen nach Schätzung der Luzerner Polizei am Samstag, 10. Mai 2014 durch die Stadt Luzern. An ihrem martialischen Demonstrationszug zündeten Vermummte verbotenes Feuerwerk am Bahnhofplatz an.
Auf die Frage, warum die Polizei das geltende Vermummungsverbot nicht durchgesetzt hat, antwortete der Mediensprecher der Luzerner Polizei gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Die Einsatzkräfte der Polizei haben vereinzelte Personen festgestellt, welche sich zeitweise vermummt hatten. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und um die Stimmung nicht unnötig anzuheizen, wurde auf eine Intervention verzichtet.» Quelle: luzernerzeitung.ch (13.05.2014)
Kommentar: Wann verzichtet die Polizei auf den Vollzug einer Busse wegen zu schnellem Autofahren, indem sie begründet, man wolle «die Stimmung des Betroffenen nicht unnötig aufheizen?» Zur Wahrung des öffentlichen Friedens müssen die Gesetze für alle gelten. Es darf keine Sonderbehandlung gegenüber «problematischen Kreisen» geben. Darum Ja zum Verhüllungsverbot am 7. März 2021.