1Gegen kriminell motivierte Verhüllung
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung gehört daher das Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen wollen. Dieser Grundsatz ist in rund zwei Dritteln der Schweizer Kantone bereits zum Gesetz erhoben worden.
2Bestehende Verbote nicht konsequent umgesetzt
Die bestehenden kantonalen Vermummungsverbote sind in punkto Zeit, Ort und Anlass allerdings beschränkt und beziehen sich folglich nur auf Veranstaltungen, die bewilligungspflichtig sind und die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis aufweisen. Das können politische Versammlungen, Demonstrationen, aber auch sportliche sowie kulturelle Anlässe sein. Leider werden die bestehenden Vermummungsverbote längst nicht überall konsequent angewandt, z.B. in Bern (Reithalle-Umfeld) und Zürich (Hausbesetzerszene). Dies oftmals aus politischen und manchmal vorgeschobenen «Gründen der Verhältnismässigkeit».
1Wer sich vermummt, hat etwas zu verstecken!
Die kantonalen Polizeikorps üben ihre Arbeit gewissenhaft und professionell aus. Doch was nützen Sicherheitsaufgebote und Überwachungskameras, wenn sich die Täter unter dem Schutz von Kapuzen, Mützen und Masken ungestraft aus der Verantwortung stehlen können? Wer sich bei Scharmützeln vermummt, verfolgt keine guten Absichten und gehört bereits für die Vermummung bestraft. Nur ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum, das die Polizei per Verfassungsgrundlage in allen Kantonen dazu legitimiert und verpflichtet, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen, schafft verbindliche Rechtssicherheit. Dann ist es nicht mehr möglich, dass Vermummte, die an Demonstrationen straffällig werden, aus politischen Gründen mit Samthandschuhen angefasst und verschont werden.
2Endlich Schluss mit vermummten Chaoten!
Zu demonstrieren ist das gute Recht eines jeden Bürgers. Wer ehrenhafte Anliegen vertritt, steht dabei zu seiner Meinung und zeigt Gesicht. Nur wer Böses vorhat, muss sich hinter Kapuzen und Sturmhauben verstecken. Deshalb sagen wir: Schluss mit Saubannerzügen vermummter Vandalen im Gefolge der 1. Mai-Umzüge! Schluss mit vermummten Steinewerfern auf «antifaschistischen Abendspaziergängen»! Schluss mit vermummten Hooligans, die im Umfeld von Sportanlässen marodieren! Schluss mit Vandalen, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen, gefährden und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.


1Terror kennt keine Grenzen
Spätestens seit IS-Terroristen weltweit – auch in Europa – wüten, wissen wir: Terrorismus kennt keine Grenzen. Also darf niemandem in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzkörper-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.
2Mit Burka und Niqab terroristische Absicht tarnen
Die beschwichtigende Aussage, man treffe hierzulande (noch) selten auf vollständig verhüllte Menschen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verhüllung auch ein Mittel ist, um terroristische Absicht zu tarnen und zu verbergen. Darum ist ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum im Sinne notwendiger Prävention gegen Terroranschläge das Gebot der Stunde.
1Akute Terrorgefahr durch radikalen Islam
Auch in der Schweiz können unschuldige, normale Menschen heute am helllichten Tag und in aller Öffentlichkeit völlig unerwartet terroristischen Attacken zum Opfer fallen. Es kann, wie in Lugano, in einem Einkaufscenter passieren oder beim Besuch eines Kebab-Ladens – wie es in Morges VD vor zwei Monaten der Fall war. Zu hasserfülltem Töten bereite Islamisten, die «sich an der Schweiz rächen» wollen (O-Ton des Terroristen von Morges), leben offensichtlich mitten unter uns. Genauso wie der Hass auf die westliche Wesensart, sind die ganzkörper-verhüllenden Stoffe Burka und Niqab Ausdruck dieses radikalen Islam, von dem Gefahr ausgeht.
2Burka für Terror und Kriminalität missbraucht
Es gibt zahlreiche reale Beispiele, die dokumentieren, wie die Ganzkörper-Verhüllung von Terroristen und Kriminellen für Anschläge und Überfälle missbraucht worden ist. Einige Meldungen zu mit Burka und Niqab getarnten kriminellen Aktionen finden Sie hier: verhuellungsverbot.ch/portfolio/schutz-vor-terror
